Leitfaden für Pächter

Warum darf die Hecke nicht höher als 1,50 m sein?

Die Heckenhöhe wird durch die Behörde bestimmt. Die Stadt Schwerin gibt eine maximale Heckenhöhe von 1,50 m vor. Jeder Verein entscheidet dann für sich, ob er die von der Stadt vorgegebene Heckenhöhe annimmt oder eine andere Höhe bestimmt. Die Hecken am Schulweg dürfen bis zu 2,50 m hoch sein. Die Gartenparzelle gehört zum öffentlichen Grün und muss von außen einsehbar sein. 

 

Wieso darf ich kein Vordach haben? 

§3 Absatz 2 im Bundeskleingartengesetz:

Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens einer Grundfläche von 24 Quadratmetern bzw. 30 Quadratmeter mit Genehmigung von der Stadt vor 1990, einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Ein zusätzliches Vordach, dass die maximale Grundfläche übersteigen würde ist daher unzulässig. 

 

Ich möchte aus Altersgründen weniger anbauen, was tun?

Grundsätzlich muss laut Bundeskleingartengesetz immer 1/3 mit Gemüse angebaut sein. Bei erreichtem Rentenalter gibt es jedoch die Möglichkeit, die Anerkennung eines Seniorengarten zu beantragen, wobei nur 10% der als Seniorengarten der Anlage ausgewiesen werden dürfen. Der Garten muss trotzdem weiter bewirtschaftet werden, aber die 1/3 Regelung bzgl. der Anbaufläche kommt nicht mehr zum Tragen.

 

1/3 Regelung? Was ist das?

Die 1/3 Regelung ist die Aufteilung des Gartens in 3 gleiche Teile. Ein Teil Haus und Gehweg, ein Teil Rasen und Rabatten und ein Teil Gemüseanbau. Die Regelung wurde am 17.06.2014 vom Bundesgerichtshof als Erweiterung des BKleinG §1 Abs. 1 Nr. 1 beschlossen.

 

Ich möchte meinen Garten abgeben, wie mache ich das?

Sie melden dem Vorstand, dass Sie die Absicht haben den Garten abzugeben. Während Sie einen neuen Pächter suchen, muss ihr Garten bewertet werden. Der Vorstand stellt die zuständigen Wertermittler. Diese machen mit Ihnen einen Termin. 

Für einen Pächterwechsel müssen Sie noch Ihre Mitgliedschaft und Ihr Pachtvertrag kündigen. Die Kündigung des Pachtvertrages endet erst dann, wenn der Verein einen neuen Vertrag mit dem Nachpächter geschlossen hat.

Bei Pächterwechsel ist es die Pflicht, einen Bewerter zu beauftragen. Das ist
Vertragsbestandteil des Kleingartenpachtvertrages §5 mit dem Kleingärtner.
Bei Pächterwechsel ist die Kündigungsfrist einzuhalten.Der abgebende Pächter hat die Pflicht, den Vorstand darüber in Kenntnis zu setzen. Vor Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Neupächter ist der
Vorstand zu informieren.
Bei Pächterwechsel zwischen den abgebenden Pächter und den Pachtinteressenten,
muß mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sein.
Voraussetzung für den Neupächter einen Garten zu bekommen, ist die schriftliche
Antragstellung auf Mitgliedschaft und auf den Pachtgarten. Sowie die
Aufnahmebestätigung durch die Mitgliederversammlung. Vereinbarungen zwischen den
abgebenden Pächter und den Pachtinteressenten ohne Kenntnisnahme des Vorstandes
haben keine Gültigkeit und sind nichtig. 

Natürlich erfolgt eine Bewertung des Gartens lt.
Pachtvertrag.
(Laut Satzung  entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Ein satzungsbrechender Beschluss der MV ist nicht wirksam. Es müsste die Satzung geändert werden.)
Pächterwechsel: befristete Pachtverträge sind laut aktueller Rechtsprechung nicht möglich bzw. nicht zulässig. Auch nicht durch Beschluss der MV

 

Muss ich bei Umzug meine Adresse auch im Verein ändern?

Bei einem Wohnortwechsel oder wenn sich Ihre Telefonnummer ändert, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich beim Vorstand melden und ihre Daten aktualisieren. Wird dieses nicht getan, können beispielsweise Rechnungen oder wichtige Anschreiben nicht zugestellt werden.